Gründungszuschuss abgelehnt – Lessons learned

Nicht unerwartet, aber trotzdem unschön – mein Antrag für einen Gründungszuschuss wurde abgelehnt. All die Mühe für den Pitch, den Businessplan, die Gespräche mit Amt und Leuten erstmal umsonst. Aber ich habe was gelernt und vielleicht hilft die Lektion jemand anderem.

Als neuer Selbstständiger hat man die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zu beantragen.

Für mich hätte diese finanzielle Unterstützung mehr unternehmerische Freiheit, weniger Restriktionen und damit mehr Geschwindigkeit und bessere Chancen bedeutet.

Nun wurde der Antrag abgelehnt. Begründung: Eigenkündigung und Vermittlungsvorrang. Mit Vermittlungsvorrang ist gemeint, dass die Agentur für Arbeit zunächst versuchen soll, offene nicht-selbstständige Arbeit zu besetzen. Dieser Begriff ist nach aktueller Rechtssprechung der wichtigste Hebel der Agentur für Arbeit, um Anträge abzulehnen.

Wenn man sich etwas näher mit dem Thema Gründungszuschuss beschäftigt, kann interessante Erkenntnisse zu dem Thema gewinnen. Für Leute, die planen, einen Gründungszuschuss zu beantragen, empfehle ich den Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum Thema „Der Gründungszuschuss nach der Reform“.

Hier meine „Lessons learned“ zum Thema Gründungszuschuss:

1. Auf Ablehnung getrimmt

Seit der Reform des Gründungszuschusses (von Anspruch auf Ermessungsleistung) hat sich offensichtlich unter den Vermittlern (= Mitarbeiter der Agentur für Arbeit) ein Standardverhalten etabliert, welches per Default auf eine Nichtbeantragung bzw. Ablehnung des Antrags hinarbeitet. Dazu gehören

  • eine Suggerierung, dass der Antrag sowieso keine Chancen hat
  • eine Suggerierung, dess es harte KO-Kriterien wie Eigenkündigung gibt
  • eine Verdeutlichung des Vermittlungsvorrangs
  • eine vorbereitende Dokumentation von Vermittlungsversuchen (z.B. Ausdrucke von Stellenausschreibungen) für den Hebel „Vermittlungsvorrang“

2. Keine Beratungsleistung zur Gründung

Ich hatte wirklich gedacht – und als Gründer kann man ja auch naiv und idealistisch sein – dass der Vermittler für den Gründungsberatungsgespräch wirklich Beratung zur Gründung leistet. Mein Fehler – dass hätte ich nicht erwarten sollen.

Aber in Sachen Ablauf des Gründungszuschussantrags hat mein Vermittler keine Fehler gemacht. Sicherlich im Eigeninteresse, weil die Entscheidung dann angreifbar ist.

3. Vorher die Spielregeln kennen

Ich habe zwar von einem Kollegen, der in der gleichen Branche und Tätigkeit unterwegs ist, der ebenfalls selbstständig geworden ist UND den Gründungszuschuss bewilligt bekommen hat, ein How-To erhalten. Ich dachte, mit dem „Handbuch“ wäre ich auf der sicheren Seite. Hätte ich aber auch die internen Spielregeln der Agentur der Arbeit verstanden, hätte ich anders agiert und argumentiert und wohl deutlich höhere Chancen gehabt.

Die Spielregeln könnt ihr hier nachlesen im Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum Thema „Der Gründungszuschuss nach der Reform“ (Link s.o.).

4. Gerichtsurteile lesen

Das große Damoklesschwert für die Agentur für Arbeit sind Klagen und Gerichtsurteile, die nach der Ablehnung des Widerspruchs möglich sind. Hier kann man en detail nachlesen, welche Argumente und Sachverhalte stichhaltig sind.

Hier eine Liste von Urteilen zu §4 SGB III „Vermittlungsvorrang“.

5. externe Hilfe in Erwägung ziehen

Als frischer Selbstständiger versucht man wohl, vieles selbst zu machen. Das ist auch ok, so lernt man. Aber wenn man die Spielregeln nicht kennt, oder die Konsequenzen aus den Regeln nicht umsetzen kann, sollte man überlegen, externe Hilfe zu verwenden. Der Gründungszuschuss ist letztlich Ermessenssache und die Chancen hängen damit vom Eindruck ab, den man bei der Agentur für Arbeit hinterlässt. Ein strategischer Fehler zu Anfang, weil man die Regeln nicht kennt, und schon sind die Chancen sehr gering.

Ich kann keine Referenz nennen, da ich keine Hilfe in Anspruch genommen habe – aber in meinem Fall hätte der Gründungszuschuss einen fünfstelligen Betrag bedeutet – und somit lohnt es sich, die Chancen auf eine Bewilligung – auch gegen Kosten – zu erhöhen.